Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

In der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft gibt es (genauso wie in der Ver­an­stal­tungs­branche) immer wieder Fach­be­griffe. Hat man schon mal gehört, aber weiß manchmal nicht so wirk­lich, was sie bedeuten. Der Tekki weiß natür­lich, was ein „FOH“ ist, was „Kübel“ bedeutet, was eine „Omma“ ist. Wir auch!

Aber im Dschungel der Ver­si­che­rungs­be­din­gungen tau­chen immer wieder Begriffe auf, die unsere Kunden nach­fragen. Wissen Sie was ein „Bear­bei­tungs­schaden“ letzt­lich wirk­lich ist? Was ein Ver­si­cherer bei Unter­ver­si­che­rung meint oder was Oblie­gen­heit bedeutet?

Falls Fragen offen sind gilt: anrufen und fragen. Wir erklären, über­setzen und nehmen gern Anre­gungen für wei­tere Themen entgegen!

Häufig gestelle Fragen haben wir einmal zusammengefasst.

Wel­chen Gel­tungs­be­reich hat meine Versicherung?

Der Gel­tungs­be­reich ist je Ver­trag unterschiedlich.

Hin­weise dazu finden Sie in Ihrem Ver­si­che­rungs­schein oder in den zugrun­de­lie­genden Bedingungen.

Sie haben die Unter­lagen nicht zur Hand?

Bitte rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.

Was tun im Schadenfall?

Sobald ein Schaden ein­ge­treten ist setzten Sie sich bitte umge­hend mit uns in Ver­bin­dung.

Wich­tige Infor­ma­tionen, die wir benötigen:

  • Scha­den­her­gang (was und wie ist der Schaden passiert)
  • Scha­dentag und Uhrzeit
  • Wer wurde geschä­digt? (Kon­takt­daten des Geschädigten)
  • Fotos
  • Bei Sach­schäden die Anschaf­fungs­rech­nung und falls vor­handen ein Kostenvoranschlag

Beschä­digte Gegen­stände bitte immer bis Scha­den­ab­schluss im Besitz halten.

Was tun im Scha­den­fall (Haft­pflicht)?

Rei­chen Sie uns fol­gende Infor­ma­tionen ein oder setzen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung und wir schi­cken Ihnen alle not­wen­digen Infor­ma­tionen und eine Schadenanzeige:

    • Fotos des Schadens
    • Detail­lierte Scha­den­schil­de­rung (Wo und wann ist der Schaden ent­standen, was ist passiert?)
    • Stel­lung­nahme des Ver­si­che­rungs­neh­mers zum Verschulden
    • Scha­den­ver­ur­sa­cher
    • Anschrift/ Kon­takt­daten des Geschädigten/ Anspruchstellers
    • Schreiben des Anspruch­stel­lers (sofern vorhanden)
    • Kos­ten­vor­anschlag (sofern schon vorhanden)
    • Bei Sach­schaden bitte auch ursprüng­liche Anschaf­fungs­rech­nung einreichen

    Was tun im Scha­den­fall (Elek­tronik)?

    Rei­chen Sie uns fol­gende Infor­ma­tionen ein oder setzen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung und wir schi­cken Ihnen alle not­wen­digen Infor­ma­tionen und eine Schadenanzeige:

    • detail­lierte Schadenschilderung
    • Scha­den­auf­stel­lung
    • Anschaf­fungs­rech­nungen für die beschä­digten bzw. ent­wen­deten Gegenstände
    • Fremd- oder Eigenequipment
    • Miet­ver­trag bei Fremdanmietung
    • Fotos der Beschä­di­gungen (wenn sichtbar)
    • Nach­weis über die Schadenursache
    • Kos­ten­vor­anschläge für die Repa­ratur bzw. Wiederbeschaffung
    • Ver­ur­sa­cher (soweit bekannt)
    • Vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tigt (ja/nein)
    • Bank­ver­bin­dung
    • Bei Diebstahl/ Unter­schla­gung bitte poli­zei­liche Anzeige und Akten­zei­chen der Polizei mitteilen

    Das Scha­den­bild ist unver­än­dert zu lassen, bis der Ver­si­cherer den Schaden voll­ständig geprüft/ frei­ge­geben hat.

    Beschä­digte Teile bitte auf­be­wahren, bis der Schaden abge­schlossen wurde.

    Was ist ein “reiner Vermögensschaden”?

    Ein “reiner Ver­mö­gens­schaden” ist ein reiner finan­zi­eller Schaden.

    Ver­mö­gens­schäden sind in den meisten Haft­pflichten abge­deckt, aller­dings nur, wenn ein Per­sonen- oder Sach­schaden vorausgeht.

    Die “reine Ver­mö­gens­scha­den­de­ckung” (auch Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht) wird dann benö­tigt, wenn man in seiner Tätig­keit finan­zi­elle Schäden ver­ur­sa­chen kann.

    Z.B. Pla­nungs­fehler

    Was ist ein Bearbeitungsschaden/ Tätigkeitsschaden?

    Diese Art von Schaden kommt im Bereich der Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor.

    Ein Bear­bei­tungs­schaden oder auch Tätig­keits­schaden genannt, ist ein Schaden im direkten Zusam­men­hang einer Bear­bei­tung an einer fremden Sache.

    Bei­spiel: Sie repa­rieren ein fremdes Gerät und es wird durch die Repa­ratur geschädigt.

    Sie ziehen ein Case über einen Par­kett­boden (Tätig­keits­schaden).

    Ianara Preuss

    Unser Team ist gerne für Sie da


    0511/33 65 29 90
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