Kran­ken­ver­si­che­rung (gesetz­lich oder privat)

Die pri­vate oder gesetz­liche Krankenversicherung

Nach VVG § 193 gilt eine all­ge­meine Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht, sprich jede/r mit Wohn­sitz in Deutsch­land ist dazu ver­pflichtet kran­ken­ver­si­chert zu sein. 

Aller­dings sind einige Per­sonen gesetz­lich und andere privat versichert. 

Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

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Wer muss gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sein?

„Pflicht­ver­si­chert“ sind alle Arbeit­nehmer, von denen das Brut­to­jah­res­ein­kommen unter € 64.350  liegt (Stand 2021). 

Dar­unter fallen auch

  • Land- und forst­wirt­schaft­liche Unternehmer
  • Künstler und Publizisten
  • Stu­denten und Auszubildende
  • Prak­ti­kanten (unent­gelt­lich)
  • Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten
  • Bezieher von Arbeits­lo­sen­geld I oder Unterhaltsgeld

  • Bezieher von Arbeits­lo­sen­geld II (unter bestimmten Voraussetzungen)

Kann ich mich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen?

Mög­lich ist alles, und zwar unter bestimmten Vor­aus­set­zungen, z.B. wenn das Brut­to­jah­res­ein­kommen über der fest­ge­legten Jah­res­ent­gelt­grenze von € 64.350 liegt oder man selb­ständig oder frei­be­ruf­lich tätig ist (unab­hängig von dem Einkommen). 

Pri­vate Krankenversicherung

Hat man sich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen bzw. ist befreit, kann man nun zwi­schen gesetz­li­cher oder pri­vater Kran­ken­ver­si­che­rung wählen. 

Hier kann jede/r ein­treten, wer ver­si­che­rungs­frei ist und nicht mehr der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht unterliegt. 

Um für einige Per­so­nen­gruppen den Zugang zu pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen zu erleich­tern wurde der Basis­tarif geschaffen. Er bietet etwa die glei­chen Leis­tungen wie die Gesetzliche. 

Katja Deuber

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