Absicherung für DJs
Die Versicherung für Diskjockeys
Was braucht der DJ und wo liegt sein Risiko?
Als Unternehmer und Privatperson benötigt er eine „Haftpflichtversicherung“
Die Tanzfreude des Publikums ist ja bekanntlich das „Brot des DJs“ – fällt allerdings die Anlage auf die Zuschauer, können diese nicht mehr tanzen und das Brot wird zur sprichwörtlichen „schmalen Stulle“.
Lange Rede, kurzer Sinn, es geht um die Haftpflicht. „Ich habe doch eine Private“ bekommt man dann oft zu hören.
Ja schon, aber die deckt im Schadenfall bei der Ausübung der (frei-)beruflichen Tätigkeit eben nicht alles ab.
Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmer, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
„Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden ohne Begrenzung zu ersetzen.“
Die Lösung dieser Probleme bieten wir mit der Betriebshaftpflichtversicherung an.
Ebenfalls wichtig für den DJ ist auch das Equipment.
Ohne Mischer, Laptop, Mikro und vielleicht auch ein paar Scheinwerfer wird die Feier nur halb so gut.
Hierfür bieten wir unsere Elektronik-/Equipmentversicherung (mit nur wenigen und überschaubaren Ausschlüssen) an.
Leistungen
Das sind unsere Leistungen. Perfekt auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Hier finden Sie weitere Details zu Bestellung und Auftrag
Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
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