Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen
In der Versicherungswirtschaft gibt es (genauso wie in der Veranstaltungsbranche) immer wieder Fachbegriffe. Hat man schon mal gehört, aber weiß manchmal nicht so wirklich, was sie bedeuten. Der Tekki weiß natürlich, was ein „FOH“ ist, was „Kübel“ bedeutet, was eine „Omma“ ist. Wir auch!
Aber im Dschungel der Versicherungsbedingungen tauchen immer wieder Begriffe auf, die unsere Kunden nachfragen. Wissen Sie was ein „Bearbeitungsschaden“ letztlich wirklich ist? Was ein Versicherer bei Unterversicherung meint oder was Obliegenheit bedeutet?
Falls Fragen offen sind gilt: anrufen und fragen. Wir erklären, übersetzen und nehmen gern Anregungen für weitere Themen entgegen!
Häufig gestelle Fragen haben wir einmal zusammengefasst.
Welchen Geltungsbereich hat meine Versicherung?
Der Geltungsbereich ist je Vertrag unterschiedlich.
Hinweise dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder in den zugrundeliegenden Bedingungen.
Sie haben die Unterlagen nicht zur Hand?
Bitte rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.
Was tun im Schadenfall?
Sobald ein Schaden eingetreten ist setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Wichtige Informationen, die wir benötigen:
- Schadenhergang (was und wie ist der Schaden passiert)
- Schadentag und Uhrzeit
- Wer wurde geschädigt? (Kontaktdaten des Geschädigten)
- Fotos
- Bei Sachschäden die Anschaffungsrechnung und falls vorhanden ein Kostenvoranschlag
Beschädigte Gegenstände bitte immer bis Schadenabschluss im Besitz halten.
Was tun im Schadenfall (Haftpflicht)?
Reichen Sie uns folgende Informationen ein oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir schicken Ihnen alle notwendigen Informationen und eine Schadenanzeige:
- Fotos des Schadens
- Detaillierte Schadenschilderung (Wo und wann ist der Schaden entstanden, was ist passiert?)
- Stellungnahme des Versicherungsnehmers zum Verschulden
- Schadenverursacher
- Anschrift/ Kontaktdaten des Geschädigten/ Anspruchstellers
- Schreiben des Anspruchstellers (sofern vorhanden)
- Kostenvoranschlag (sofern schon vorhanden)
- Bei Sachschaden bitte auch ursprüngliche Anschaffungsrechnung einreichen
Was tun im Schadenfall (Elektronik)?
Reichen Sie uns folgende Informationen ein oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir schicken Ihnen alle notwendigen Informationen und eine Schadenanzeige:
- detaillierte Schadenschilderung
- Schadenaufstellung
- Anschaffungsrechnungen für die beschädigten bzw. entwendeten Gegenstände
- Fremd- oder Eigenequipment
- Mietvertrag bei Fremdanmietung
- Fotos der Beschädigungen (wenn sichtbar)
- Nachweis über die Schadenursache
- Kostenvoranschläge für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung
- Verursacher (soweit bekannt)
- Vorsteuerabzugsberechtigt (ja/nein)
- Bankverbindung
- Bei Diebstahl/ Unterschlagung bitte polizeiliche Anzeige und Aktenzeichen der Polizei mitteilen
Das Schadenbild ist unverändert zu lassen, bis der Versicherer den Schaden vollständig geprüft/ freigegeben hat.
Beschädigte Teile bitte aufbewahren, bis der Schaden abgeschlossen wurde.
Was ist ein “reiner Vermögensschaden”?
Ein “reiner Vermögensschaden” ist ein reiner finanzieller Schaden.
Vermögensschäden sind in den meisten Haftpflichten abgedeckt, allerdings nur, wenn ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.
Die “reine Vermögensschadendeckung” (auch Vermögensschadenhaftpflicht) wird dann benötigt, wenn man in seiner Tätigkeit finanzielle Schäden verursachen kann.
Z.B. Planungsfehler
Was ist ein Bearbeitungsschaden/ Tätigkeitsschaden?
Diese Art von Schaden kommt im Bereich der Haftpflichtversicherung vor.
Ein Bearbeitungsschaden oder auch Tätigkeitsschaden genannt, ist ein Schaden im direkten Zusammenhang einer Bearbeitung an einer fremden Sache.
Beispiel: Sie reparieren ein fremdes Gerät und es wird durch die Reparatur geschädigt.
Sie ziehen ein Case über einen Parkettboden (Tätigkeitsschaden).
Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
info@vdmv.de