Betriebliche Altersvorsorge
Ihre Altersvorsorge
Neue Chancen für Unternehmen — Senkung von Lohnnebenkosten, Aufbau von Sozialkapital und Finanzreserven.
Arbeitnehmer haben in Deutschland den Anspruch, über den Betrieb, für das Alter vorzusorgen.
Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich in Zukunft gegenüber dem verfügbaren Nettoeinkommen noch weiter verringern. Der Gesetzgeber hat das erkannt und führte einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ein.
Dieser Weg ist trotz der Neuregelungen des GKV Modernisierungsgesetzes sehr lukrativ.
Den Arbeitnehmern müssen die Vorteile der Entgeltumwandlung nur vermittelt werden.
Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Aus Sicht des Arbeitgebers:
- Senkung von Lohnnebenkosten (ca. 20% pro Umwandlungsbetrag je Arbeitnehmer)
- Zusätzliche Flexibilität der Arbeitnehmer zum Renteneintritt
- Optimierung der Vergütung
- Zusätzliche Motivation der Mitarbeiter
- Imagegewinn des Unternehmens durch ein attraktives Versorgungsangebot
Aus Sicht des Mitarbeiters:
- Sofort spürbare Senkung der Steuern und Sozialabgaben
- die auf den Umwandlungsbetrag eingesparten Mittel werden mit verzinslich angelegt
- Arbeitgeberzuschuss von 15 % für die Altersversorgung aus seinen eingesparten Sozialabgaben (Pflicht seit 2019)
- zusätzliches Ruhestandspolster
Betriebliche Altersversorgung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Allerdings bedarf es der Beratung und Betreuung durch Spezialisten,
um die gewünschten Wirkungen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu erreichen.
Die Praxis hat bewiesen, dass es sinnvoll ist, sich in Form eines unternehmensspezifischen Konzeptes die Wirkungen darstellen zu lassen.
Weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie bei uns.

Unser Team ist gerne für Sie da
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