Betrieb­liche Altersvorsorge

Ihre betrieb­liche Altersvorsorge

Die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) ist in Deutsch­land ein wich­tiger Bestand­teil der Alters­si­che­rung und wird durch ver­schie­dene gesetz­liche Rege­lungen unter­stützt. Der recht­liche Hin­ter­grund der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge ist im Wesent­li­chen im Betriebs­ren­ten­ge­setz (BetrAVG) sowie im Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) verankert.

Das Betriebs­ren­ten­ge­setz regelt die Grund­sätze der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung und legt die Rechte und Pflichten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern fest. Es regelt unter anderem die Anfor­de­rungen an die Durch­füh­rungs­wege der bAV, wie zum Bei­spiel die Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kasse, Pen­si­ons­fonds oder die Unter­stüt­zungs­kasse. Zudem schreibt das Betriebs­ren­ten­ge­setz vor, dass Arbeit­nehmer einen Rechts­an­spruch auf betrieb­liche Alters­ver­sor­gung haben, wenn der Arbeit­geber eine ent­spre­chende Ver­sor­gungs­zu­sage abge­geben hat.

Damit ist die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) ein wich­tiger Bau­stein für die finan­zi­elle Absi­che­rung im Alter und ein wert­volles Instru­ment, um Mit­ar­beiter lang­fristig an das Unter­nehmen zu binden. Mit einer betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung können Arbeit­geber ihren Mit­ar­bei­tern eine zusätz­liche Form der Alters­vor­sorge bieten, die über die gesetz­liche Rente hinausgeht.

Die bAV-Ver­si­che­rung ermög­licht es Mit­ar­bei­tern, bereits wäh­rend ihrer aktiven Berufs­tä­tig­keit einen Teil ihres Gehalts steuer- und sozi­al­ab­ga­ben­frei in eine betrieb­liche Alters­vor­sorge ein­zu­zahlen. Dadurch erhalten Mit­ar­beiter eine zusätz­liche Ein­kom­mens­quelle neben der gesetz­li­chen Rente, um ihren Lebens­stan­dard im Alter zu sichern.

Eine betrieb­liche Alters­ver­sor­gung ist somit eine Win-Win-Situa­tion für Arbeit­geber und Mit­ar­beiter. Sie bietet Mit­ar­bei­tern eine zusätz­liche finan­zi­elle Absi­che­rung im Alter und stärkt gleich­zeitig die Bin­dung zum Unter­nehmen. Als Arbeit­geber können Sie Ihren Mit­ar­bei­tern eine attrak­tive Zusatz­leis­tung bieten und gleich­zeitig steu­er­liche Vor­teile nutzen.

Inves­tieren Sie in die Zukunft Ihrer Mit­ar­beiter und Ihres Unter­neh­mens und bieten Sie eine betrieb­liche Alters­vor­sorge an. Spre­chen Sie uns gerne über die ver­schie­denen Mög­lich­keiten und Modelle der bAV-Ver­si­che­rung an, um die opti­male Lösung für Ihr Unter­nehmen zu finden.

Welche Vor­teile ergeben sich für Arbeit­geber und Arbeitnehmer?

Aus Sicht des Arbeitgebers:

  • Sen­kung von Lohn­ne­ben­kosten (ca. 20%  pro Umwand­lungs­be­trag je Arbeitnehmer)
  • Zusätz­liche Fle­xi­bi­lität der Arbeit­nehmer zum Renteneintritt
  • Opti­mie­rung der Vergütung
  • Zusätz­liche Moti­va­tion der Mitarbeiter
  • Image­ge­winn des Unter­neh­mens durch ein attrak­tives Versorgungsangebot

Aus Sicht des Mitarbeiters:

  • Sofort spür­bare Sen­kung der Steuern und Sozialabgaben
  • die auf den Umwand­lungs­be­trag ein­ge­sparten Mittel werden mit ver­zins­lich angelegt
  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss von 15 % für die Alters­ver­sor­gung aus seinen ein­ge­sparten Sozi­al­ab­gaben (Pflicht seit 2019)
  • zusätz­li­ches Ruhestandspolster

Betrieb­liche Alters­ver­sor­gung ist auf jeden Fall sinn­voll.
Aller­dings bedarf es der Bera­tung und Betreuung durch Spezialisten,um die gewünschten Wir­kungen unter Beach­tung der arbeits­recht­li­chen Ver­pflich­tungen zu erreichen.

Die Praxis hat bewiesen, dass es sinn­voll ist, sich in Form eines unter­neh­mens­spe­zi­fi­schen Kon­zeptes die Wir­kungen dar­stellen zu lassen.

Wei­tere Infor­ma­tionen zu diesen Mög­lich­keiten der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung erhalten Sie bei uns.

Naomi Schilling

Unser Team ist gerne für Sie da

 

0511/33 65 29 90
info@vdmv.de

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