DJ-Safety-Card — Vorteile für Mitglieder des BVD e.V.
DJ-Safety-Card exklusiv für Mitglieder des BVD e.V.
Exklusiv für BVD e.V. Mitglieder
Jahresbeitrag € 250,00 zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Zusätzlich 10% Rabatt bei Abschluss für 3 Jahre!
Das Konzept der DJ-Safety-Card hat zwei Features:
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die zugeschnitten ist auf den DJ, der nicht nur auflegt sondern auch seine und/oder fremde Technik bewegt (Auf-/Abbau).
- Eine Equipmentversicherung, die alles deckt, was ihr zur “Berufsausübung” benötigt — und zwar alle Gefahren — mit einer Neuwertsumme von 15.000,- € pauschal. Diese Summe gilt als Höchstentschädigung im Schadenfall. Ihr müsst dafür keine Listen oder Aufstellungen des Materials einreichen.
Das Bonbon: Fremdes Material ist mit einer Summe von 20.000,- € zusätzlich versichert.
Wer die DJ-Card erweitern möchte, kann den Rechtschutzbaustein dazubuchen für 42,- € brutto.
Versicherungsumfang:
A. Teilausschnittsdeckung Rechtschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige § 24 ARB/2012
Versichert ist eine Teilausschnittsdeckung aus § 24 ARB/2012 für die Inhaber der DJ-Card als natürliche Personen in ihrer Funktion als freiberuflich / selbständig / gewerblich Tätige mit den Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtschutz gem. §2 a AUXILIAa ARB/2012
- Steuer-Rechtschutz vor Gerichten gem. §2 e AUXILIA ARB/2012
- Sozialgerichts-Rechtschutz gem. §2 f AUXILIA ARB/2012
- Verwaltungs-Rechtschutz vor Gerichten gem. § 2 g bb) AUXILIA ARB/2012
(ohne allgemeinen Vertragsrechtsschutz)
B. Spezial-Straf-Rechtschutz gem. Sonderbedingungen SSR/2012
Versichert ist der Spezial-Straf-Rechtschutz gemäß Sonderbedingungen
SSR/2012 für die Tätigkeit der DJ-Card-Inhaber.
Versicherungsschutz besteht für
- Die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften
- des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts,
- die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren sowie
- die Beistandsleistung (Zeugenbeistand),
- die Firmenstellungnahme und für
- den Beistand im Verwaltungsrecht.
Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, soweit diese für die Verteidigung erforderlich sind, im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.
Selbstbeteiligung
EUR 250,- je Schadenfall
Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
info@vdmv.de
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