Fachkraft Tiergestützte Intervention
Fachkraft tiergestützte Intervention
Absicherung im Bereich der TGI
Als Unternehmer und Privatperson benötigt man eine „Haftpflichtversicherung“
„Ich habe doch eine Private“ bekommt man dann oft zu hören.
Ja schon, aber die deckt im Schadenfall bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eben nicht alles ab.
Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmer, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
„Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden ohne Begrenzung zu ersetzen.“
Die Lösung dieser Probleme bieten wir mit der Betriebshaftpflichtversicherung an.
Auch das bieten wir für den Bereich der TGI an und zwar zugeschnitten auf das Tätigkeitsbild.
Uner Konzept enthält außer der Betriebshaftpflicht auch eine Tierhalterhaftpflicht für eigene Hunde oder Pferde.
Denn wann für den Hund der Feierabend eintritt, ist gar nicht so leicht zu sagen.
Damit es im Schadenfall zu keinen Abgrenzungsproblemen zwischen der “privaten” und “beruflichen” Haftpflichtversicherung kommt, ist diese in unserem Konzept mitversichert.
Eine weitere Besonderheit gibt es für Mitglieder*innen des Bundesverband tiergestützte Intervention e. V.
Diese erhalten 10% Nachlass auf den Nettobeitrag der gewählten Variante.
Eventuell besteht auch noch Versicherungsbedarf für weitere Bereiche, wie der Inhaltsversicherung (zur Absicherung der kaufmännischen und technischen Betriebsaussattung)
Leistungen
Das sind unsere Leistungen. Perfekt auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
info@vdmv.de