Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
Die private oder gesetzliche Krankenversicherung
Nach VVG § 193 gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, sprich jede/r mit Wohnsitz in Deutschland ist dazu verpflichtet krankenversichert zu sein.
Allerdings sind einige Personen gesetzlich und andere privat versichert.
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Wer muss gesetzlich krankenversichert sein?
„Pflichtversichert“ sind alle Arbeitnehmer, von denen das Bruttojahreseinkommen unter € 64.350 liegt (Stand 2021).
Darunter fallen auch
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer
- Künstler und Publizisten
- Studenten und Auszubildende
- Praktikanten (unentgeltlich)
- Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (unter bestimmten Voraussetzungen)
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Möglich ist alles, und zwar unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn das Bruttojahreseinkommen über der festgelegten Jahresentgeltgrenze von € 64.350 liegt oder man selbständig oder freiberuflich tätig ist (unabhängig von dem Einkommen).
Private Krankenversicherung
Hat man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen bzw. ist befreit, kann man nun zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen.
Hier kann jede/r eintreten, wer versicherungsfrei ist und nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt.
Um für einige Personengruppen den Zugang zu privaten Krankenversicherungen zu erleichtern wurde der Basistarif geschaffen. Er bietet etwa die gleichen Leistungen wie die Gesetzliche.

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0511/33 65 29 90
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