Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter.
Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen. Viele Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages einer Location. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der Veranstalterhaftung gibt es, grob gesagt, drei Schadensmöglichkeiten.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Mietsachschäden
Hierunter sind solche Schäden zu verstehen, die an Gebäuden durch sonst. Ursachen außer Brand/Explosion geschehen können. Üblicherweise sind solche Mietsachschäden gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Speziell für Ihre Branche haben wir jedoch den Einschluss solcher Mietsachschäden mit einem Versicherer vereinbart.
Auf keinen Fall mitversichert sind Musikinstrumente, Requisiten oder angemietete PA und Licht. Diese können aber anderweitig, z.B. über z.B. eine kurzfristige Elektronikversicherung auf Tagesbasis versichert werden – bitte sprechen Sie uns an.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Umweltbasisversicherung enthalten
- Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage gelten mitversichert
- jederzeitige Möglichkeit der Erhöhung einzelner oder auch aller Deckungssummen für eine bestimmte
Veranstaltung gegen geringen Aufpreis möglich
- Mitversicherung branchenüblicher Nebenrisiken (Gastronomie, Security(auf Anfrage) gegen Zuschlag
- Abwasserschäden etc gelten mitversichert
- Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen gelten mitversichert
Schäden, die durch Zuschauer /Teilnehmer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert.
Prämien
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der einzelnen Zusatzabsicherungen ab.
Deckungssummen:
EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
EUR 50.000,00 für Tätigkeitsschäden
EUR 25.000,00 für Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen
Die Umweltbasisversicherung ist im Rahmen der Pauschaldeckungssumme mitversichert.
Mietsachschäden an Räumen/ Gebäuden:
EUR 3.000.000,00 durch Brand/ Expl./ Leitungswasser/ Abwasser
EUR 250.000,00 durch sonstige Ursachen
Vertragsmindestprämie: EUR 350,-- zzgl. Versicherungssteuer 19%
Alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. der derzeit gültigen Versicherungssteuer von 19%.
Sofern höhere Besucherzahlen gewünscht sind, können wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Bedingungen unter www.vdmv.de einsehbar sind.
Desweiteren ist mir bewusst, dass bei einem Online erstellten Deckungsauftrag eine Beratung nach § 42 VVG nicht erfolgen kann.