Veranstalterhaftpflicht – Direkt online abschließen
Veranstalterhaftpflichtversicherung für Veranstalter oder Privatpersonen
Ob Privatperson oder professioneller Veranstalter, Sie tragen alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung Sorge, dass niemand zu schaden kommt. Dazu zählen auch die Helfer der Veranstaltung.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit z.B. die Verkehrssicherungspflicht nicht eingehalten und einem anderen ein Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter.
Was ist versichert?
Darüber hinaus gelten versichert:
- Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen (SB € 250,00)
- Drei Tage Vor- und Nacharbeiten sind automatisch mitversichert
- Keine Selbstbeteiligung (außer gesondert vereinbart)
Was ist ausgeschlossen?
- Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden
- Schäden an den eigenen Sachen (Eigenschäden)
- Benutzung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen
- Vorsätzliche Verletzung der MVStättVO, Gesetzten, Verordnungen
Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?
Bitte teilen Sie uns die erwartete Gesamtbesucherzahl sowie den Veranstaltungszeitraum mit.
Der Vertrag kann tageweise oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden.
Die angegebenen Informationen sind allgemeine Informationen. Je nach Konzept können die versicherten Leistungen abweichen

Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
info@vdmv.de
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