Abge­si­chert mit der Aus­fall­ver­si­che­rung für Ihr Event

Die Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung

Eine Ver­an­stal­ter­aus­fall­ver­si­che­rung ist ein wich­tiger Schutz für Ver­an­stalter von Events aller Art. Sie bietet finan­zi­elle Sicher­heit für den Fall, dass eine Ver­an­stal­tung auf­grund unvor­her­ge­se­hener Umstände abge­sagt oder unter­bro­chen werden muss. Mit einer Aus­fall­ver­si­che­rung können Ver­an­stalter die finan­zi­ellen Aus­wir­kungen eines Ver­an­stal­tungs­aus­falls min­dern und ihr Unter­nehmen vor schwer­wie­genden finan­zi­ellen Ver­lusten schützen.

Was wird abgedeckt?

Die Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung kann eine Viel­zahl von Risiken abde­cken, dar­unter wet­ter­be­dingte Absagen, Natur­ka­ta­stro­phen, poli­ti­sche Unruhen oder die plötz­liche Erkran­kung eines Haupt­ak­teurs. Diese Ver­si­che­rung bietet Ihnen finan­zi­elle Ent­schä­di­gung für bereits getä­tigte Aus­gaben wie Miet­ge­bühren für Ver­an­stal­tungs­orte, Hono­rare für Künstler und Lie­fe­ran­ten­kosten, sowie poten­zi­elle Ein­nah­me­ver­luste durch Ticket­ver­käufe oder Spon­so­ren­ver­ein­ba­rungen. Abge­si­chert werden kann auch der ent­gan­gene Gewinn.

Eine Aus­fall­ver­si­che­rung bietet Ihnen nicht nur finan­zi­ellen Schutz, son­dern auch eine wich­tige Pla­nungs­si­cher­heit. Indem Sie sich gegen die finan­zi­ellen Folgen eines Ver­an­stal­tungs­aus­falls absi­chern, können Sie Ihr Unter­nehmen vor schwer­wie­genden finan­zi­ellen Risiken schützen und die lang­fris­tige Sta­bi­lität Ihres Geschäfts gewährleisten.

Ob Sie Kon­zerte, Fes­ti­vals, Sport­ver­an­stal­tungen, Messen oder Fir­men­events orga­ni­sieren – eine Ver­an­stal­tungs­aus­fall­ver­si­che­rung ist ein unver­zicht­barer Bestand­teil Ihres Risi­ko­ma­nage­ment­plans. Inves­tieren Sie in den Schutz Ihrer Ver­an­stal­tungen und schließen Sie eine maß­ge­schnei­derte Aus­fall­ver­si­che­rung ab. So können Sie sich auf die erfolg­reiche Durch­füh­rung Ihrer Events konzentrieren.

Welche Deckung kann gewährt werden?

  • All­ge­meine Gründe: Ver­an­stal­tung fällt aus, wird abge­bro­chen oder in der Durch­füh­rung geän­dert und liegt nicht im Ein­fluss­be­reich des Veranstalters.
  • Per­so­nen­aus­fall: Ein Künstler (z.B. Head­liner) erkrankt, ver­un­fallt oder ver­stirbt und die Ver­an­stal­tung muss abge­bro­chen oder in der Durch­füh­rung geän­dert werden.
  • Erwei­terter Per­so­nen­aus­fall: siehe Punkt zum Per­so­nen­aus­fall. Hinzu kommt, wenn die Person (Künstler, Poli­tiker,…) auf­grund von Streik, Schnee­wehen, Stau nicht erscheinen kann und dies nicht im Ein­fluss­be­reich des Ver­si­che­rungs­neh­mers (Ver­an­stal­ters) liegt.
  • Wet­ter­aus­fall: Sollte die Ver­an­stal­tung auf­grund von kata­stro­phalen Wet­ter­ein­flüssen, die eine Gefahr für Leib und Leben der Künstler/ Besucher/ Teil­nehmer dar­stellen, durch eine zustän­dige Behörde abge­bro­chen oder abge­sagt werden, wird Ent­schä­di­gung geleistet.
  • Ter­ror­ge­fahren: Ent­stehen Ter­ror­akte, die gegen die Ver­an­stal­tung oder die ver­si­cherten Per­sonen gerichtet sind, leistet der Ver­si­cherer Entschädigung.

Welche Infor­ma­tionen werden für ein Angebot benötigt?

Um ein genaues Angebot zu erstellen, teilen Sie uns bitte die Art der Ver­an­stal­tung, Veranstaltungskosten/ — budget, Ver­an­stal­tungsort, Dauer der Ver­an­stal­tung (inkl. Angabe der Auf- und Abbauzeiten)

Diesen können Sie uns aus­ge­füllt an info@vdmv.de zukommen lassen, um ein ent­spre­chendes Angebot zu erhalten.

Die ange­ge­benen Infor­ma­tionen sind all­ge­meine Informationen.

Je nach Kon­zept können die ver­si­cherten Leis­tungen abweichen.

Katja Deuber

Unser Team ist gerne für Sie da

 

0511/33 65 29 90
info@vdmv.de

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