Abgesichert mit der Ausfallversicherung für Ihr Event
Die Veranstaltungsausfallversicherung
Eine Veranstalterausfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Veranstalter von Events aller Art. Sie bietet finanzielle Sicherheit für den Fall, dass eine Veranstaltung aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt oder unterbrochen werden muss. Mit einer Ausfallversicherung können Veranstalter die finanziellen Auswirkungen eines Veranstaltungsausfalls mindern und ihr Unternehmen vor schwerwiegenden finanziellen Verlusten schützen.
Was wird abgedeckt?
Die Veranstaltungsausfallversicherung kann eine Vielzahl von Risiken abdecken, darunter wetterbedingte Absagen, Naturkatastrophen, politische Unruhen oder die plötzliche Erkrankung eines Hauptakteurs. Diese Versicherung bietet Ihnen finanzielle Entschädigung für bereits getätigte Ausgaben wie Mietgebühren für Veranstaltungsorte, Honorare für Künstler und Lieferantenkosten, sowie potenzielle Einnahmeverluste durch Ticketverkäufe oder Sponsorenvereinbarungen. Abgesichert werden kann auch der entgangene Gewinn.
Eine Ausfallversicherung bietet Ihnen nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch eine wichtige Planungssicherheit. Indem Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Veranstaltungsausfalls absichern, können Sie Ihr Unternehmen vor schwerwiegenden finanziellen Risiken schützen und die langfristige Stabilität Ihres Geschäfts gewährleisten.
Ob Sie Konzerte, Festivals, Sportveranstaltungen, Messen oder Firmenevents organisieren – eine Veranstaltungsausfallversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres Risikomanagementplans. Investieren Sie in den Schutz Ihrer Veranstaltungen und schließen Sie eine maßgeschneiderte Ausfallversicherung ab. So können Sie sich auf die erfolgreiche Durchführung Ihrer Events konzentrieren.
Welche Deckung kann gewährt werden?
- Allgemeine Gründe: Veranstaltung fällt aus, wird abgebrochen oder in der Durchführung geändert und liegt nicht im Einflussbereich des Veranstalters.
- Personenausfall: Ein Künstler (z.B. Headliner) erkrankt, verunfallt oder verstirbt und die Veranstaltung muss abgebrochen oder in der Durchführung geändert werden.
- Erweiterter Personenausfall: siehe Punkt zum Personenausfall. Hinzu kommt, wenn die Person (Künstler, Politiker,…) aufgrund von Streik, Schneewehen, Stau nicht erscheinen kann und dies nicht im Einflussbereich des Versicherungsnehmers (Veranstalters) liegt.
- Wetterausfall: Sollte die Veranstaltung aufgrund von katastrophalen Wettereinflüssen, die eine Gefahr für Leib und Leben der Künstler/ Besucher/ Teilnehmer darstellen, durch eine zuständige Behörde abgebrochen oder abgesagt werden, wird Entschädigung geleistet.
- Terrorgefahren: Entstehen Terrorakte, die gegen die Veranstaltung oder die versicherten Personen gerichtet sind, leistet der Versicherer Entschädigung.
Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?
Um ein genaues Angebot zu erstellen, teilen Sie uns bitte die Art der Veranstaltung, Veranstaltungskosten/ — budget, Veranstaltungsort, Dauer der Veranstaltung (inkl. Angabe der Auf- und Abbauzeiten)
Diesen können Sie uns ausgefüllt an info@vdmv.de zukommen lassen, um ein entsprechendes Angebot zu erhalten.
Die angegebenen Informationen sind allgemeine Informationen.
Je nach Konzept können die versicherten Leistungen abweichen.
Unser Team ist gerne für Sie da
0511/33 65 29 90
info@vdmv.de
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